News-Archiv

April 2012
März 2012
Februar 2012
Dezember 2011
November 2011
Oktober 2011
September 2011
August 2011
Juli 2011
Juni 2011
Neues UVA-Formular 2012Neu: Die Umsatzsteuervoranmeldung wird ab 2012 maschinell gelesen. ...mehr
Rechtsformwahl: PersonengesellschaftDie Gründung einer Personengesellschaft ist einfach und günstig. ...mehr
Zinsengutschrift vom FinanzamtNeu seit 1.1.2012: Berufungszinsen ...mehr
GmbH kauft PorscheVerdeckte Gewinnausschüttung oder fremdübliche Entlohnung? ...mehr

GmbH kauft Porsche


Verdeckte Gewinnausschüttung oder fremdübliche Entlohnung?

Kauft eine GmbH einen Porsche und stellt ihn dann seinem geschäftsführenden Gesellschafter zur privaten Nutzung zur Verfügung, kann

  • eine angemessene fremdübliche Entlohnung für die Geschäftsführer-Tätigkeit vorliegen. Ist das nicht der Fall, wird
  • eine Form der verdeckten Gewinnausschüttung anzunehmen sein.

Jede Nutzung betrieblich

Bei einer GmbH ist grundsätzlich jede Nutzung betrieblich. Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) stellt in einem Urteil klar: Im Falle des Porsches ist die entscheidende Frage nicht, ob eine überwiegende betriebliche Nutzung nachgewiesen wird. Maßgeblich ist, ob nachweislich eine verdeckte Gewinnausschüttung an der Wurzel vorliegt. Nur in diesem Fall ist ein außerbetriebliches Vermögen der GmbH anzunehmen.

Verdeckte Gewinnausschüttung an der Wurzel

Eine verdeckte Gewinnausschüttung ist

  • eine Zuwendung, die von der GmbH
  • an einen Gesellschafter gewährt wird,
  • die keiner anderen Person zukommen würde.

Die Zuwendung hat somit ihre Wurzel im Beteiligungsverhältnis. Ein weiteres Merkmal der verdeckten Gewinnausschüttung ist, dass sie nicht als Ausschüttung (zum Beispiel Dividende) erkennbar ist. Eine verdeckte Gewinnausschüttung wird wie jede andere Gewinnausschüttung besteuert. Der Gesellschafter hat 25 Prozent Kapitalertragssteuer vom Kaufpreis zu bezahlen. Die erhöhten Aufwendungen sind bei der GmbH nicht als Betriebsausgaben abzugsfähig.

Stand: 09. Jänner 2011

A-8020 Graz, Grieskai 52, Tel.: +43 (0) 316 723 441, Fax: +43 (0) 316 723 441 - 10,
Mobil: +43 (0) 664 40 77 130, E-Mail: office@kollegger.co.at, Internet: www.kollegger.co.at design by atikon.com